Ausbildung im Gau
Vereinsübungsleiter ( VÜL )
Der Lehrgang Vereinsübungsleiter ( VÜL ) wird durch das Ausbildungsteam unter Leitung von Michael Kaunzinger kaunzinger@web.de , zusammen mit Andrea Kunz andrea72.kunz@gmail.com durchgeführt.
Der Lehrgang ist verpflichtend für Jugendleiter, er behält 4 Jahre seine Gültigkeit und muss dann durch eine Nachschulung wieder verlängert werden.
Der Lehrgang beinhaltet:
– Kinder und Jugendarbeit im Verein
– Sportordnung, Allgemein
– Standaufsicht
– Luftpistole Theorie/Praxis
– Luftgewehr Theorie/Praxis
– Luftgewehr-Drei-Stellung
Voraussetzungen zur Teilnahme am VÜL-Kurs:
VORLAGE des erweiterten Führungszeugnisses
Mindestens Alter: 18 Jahre alt
Zuverlässig ( gemäß § 5 des Waffengesetzes) = Jeder mindestens 18-jähriger unbescholtene, geschäftsfähige Bürger, der mit Waffen und Munition umgehen und sie sorgfältig verwahren kann, nicht wegen einer Straftat bzw. Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt wurde, keinem verbotenem Verein bzw. Partei angehörte bzw. angehört und der nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen hat bzw. verstößt und nicht drogenabhängig ist, gilt als zuverlässig.
Sachkundig: Jeder Teilnehmer der mind. 18 Monate Mitglied eines des BSSB angehörigen Vereins ist und eine Schießleiter-Ausbildung (Standaufsicht) von sechs Unterrichtseinheiten für Luftdruckwaffen absolviert hat.
Anmeldung und Termine werden auf den aktuellen Terminseiten und der Formularseite zu Verfügung gestellt.
Standaufsichtenlehrgang
Der Lehrgang Qualifizierung für Standaufsichten wird durch Andrea Kunz durchgeführt.
Der Lehrgang beinhaltet:
– Aufgaben der Aufsichtsperson
– Waffenrechtliche Vorschriften
– Schiessstandordnung
– Sportordnung
– Aufbewahrung von Schusswaffen
Anmeldung und Termine werden auf den aktuellen Terminseiten und der Formularseite zu Verfügung gestellt.
Waffensachkundeprüfung
Die Waffensachkundeprüfung wird benötigt für den Besitz und Transport von Anmeldepflichtigen Waffen
die Schulung wird bei Bedarf durch den Referenten Waffenrecht
„Z.Z. nicht Besetzt“ durchgeführt oder vermittelt.